Wie alles begann

Während seiner Zeit als Kaplan in der katholischen Kirchengemeinde St. Martinus in Greven regte Dr. theol. Silvester Ihuoma an, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in seiner Heimat durch eine gute Schul- und Berufsausbildung eine bessere Zukunft bieten zu können. Gemeinsam mit Gleichgesinnten will er etwas von dem zurückgeben, was ihm vielseitig an Förderung zugeflossen ist.

Sylvester, wie er von allen genannt wird, stammt aus dem Imo State im Südosten Nigerias und der dortigen Diözese Ahiara. Diese Region erlangte seinerzeit unter dem Namen Biafra traurige Berühmtheit. Sylvester betreut z. Z. als Pfarrer die afrikanische Gemeinde in Münster.

Am 12.03.2005 trafen sich im Pfarrheim der Pius Kirche in Münster 15 Personen (mehrheitlich aus der Pfarrgemeinde St Martinus in Greven) zur Beschlussfassung über die Gründung eines „Vereins zur Unterstützung der Ausbildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Mbaise/Nigeria“ (kurz: SFV). Dank umfangreicher Vorarbeiten durch einen Rechtsanwalt und ein projekterfahrenes Mitglied eines anderen Fördervereins konnte noch am selben Tag sowohl die Gründung des Vereins unter dem obigen Namen als auch die Verabschiedung der Vereinsatzung beschlossen werden. Der Jahresbeitrag wurde auf 50,-- Euro festgelegt.30.000,-- Euro aus einer nicht rechtsfähigen Stiftung, die einem dem neu gegründeten Verein gleichem Ziel gewidmet waren, bildeten das Anfangskapital. Die Verwendung des Stiftungsvermögens wurde dem SFV treuhänderisch übertragen.

Die Vorstandswahlen des neu gegründeten Vereins hatten folgendes Ergebnis:

  • Vorsitzender: Erhard Rade, Greven
  • 1. stellvertr. Vorsitzender: Dr. theol. Sylvester Ihuoma, Münster
  • 2. stellvertr. Vorsitzende: Marietheres Rölfing-Rose, Münster
  • Schatzmeisterin:    Gudrun Terhaer, Greven
  • Schriftführer:  Volkmar Ross, Greven

Bereits am 24.06.2005 bestätigte das Amtsgericht Münster unter Registerblatt VR 4544 die Eintragung des o.g. Vereins in das Vereinregister.

Mit Verfügung des Finanzamts Ibbenbüren vom 25.08.2005, örtlich zuständig wegen des Wohnsitzes des 1. Vorsitzenden, wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt; der Verein ist damit u.a. vom Kapitalertragsteuerabzug befreit und außerdem befugt, Spendenquittungen auszustellen. Damit sind die Spenden steuerlich absetzbar.